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Generator · kostenlos · als PDF
Stand Juli 2026 · ohne Anmeldung
Rechnung, Angebot & MahnungKleinunternehmer-OptionSofort als PDF

Rechnungsvorlage kostenlos erstellen

Erstelle Rechnung, Angebot oder Mahnung in zwei Minuten, kostenlos, ohne Login, direkt als PDF zum Drucken oder Speichern. Der Generator rechnet die Mehrwertsteuer automatisch, kennt die Kleinunternehmer-Regelung und enthält alle Pflichtangaben nach § 14 UStG. Ideal für Kleingewerbe, Freelancer und Selbstständige.

100 % kostenlosKeine SpeicherungVon der DTILE GmbH
Der Generator

Rechnung, Angebot oder Mahnung erstellen

Wähle den Dokumententyp, trage Absender, Empfänger und Positionen ein, die Mehrwertsteuer und die Summen berechnet der Generator automatisch. Aktiviere bei Bedarf die Kleinunternehmer-Option und speichere das fertige Dokument mit einem Klick als PDF. Alles läuft lokal im Browser, ohne Anmeldung.

Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Keine MwSt ausweisen — Hinweis wird automatisch eingefügt
Dein Unternehmen (Absender)
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MwSt 19 %0,00 €
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Pflichtangaben auf der Rechnung nach § 14 UStG

Eine ordnungsgemäße Rechnung braucht nach § 14 UStG neun Pflichtangaben: vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag sowie ein Hinweis auf etwaige Steuerbefreiung. Fehlt eine Angabe, kann der Vorsteuerabzug des Empfängers gefährdet sein.

1
Vollständige Namen & Anschriften: von dir (Absender) und deinem Kunden (Empfänger), jeweils vollständig.
2
Steuernummer oder USt-IdNr.: eine von beiden gehört zwingend auf jede Rechnung.
3
Rechnungsdatum & fortlaufende Nummer: Ausstellungsdatum plus eine eindeutige, lückenlos fortlaufende Rechnungsnummer.
4
Leistung & Zeitpunkt: Menge und Art der Lieferung oder Leistung sowie der Leistungs- bzw. Lieferzeitpunkt.
5
Beträge & Steuer: Nettobetrag, anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag, bei Kleinunternehmern stattdessen der Hinweis auf § 19 UStG.

Der Generator oben trägt diese Felder strukturiert ab und rechnet die Steuer automatisch, so vergisst du keine Pflichtangabe. Für Rechnungen bis 250 Euro brutto gelten übrigens vereinfachte Anforderungen (Kleinbetragsrechnung).

§ 19 UStG

Kleinunternehmer-Regelung: wer ist betroffen und was muss auf die Rechnung?

Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG kannst du nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr unter der geltenden Grenze lag und im laufenden Jahr die zweite Grenze voraussichtlich nicht überschreitet. Dann weist du auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer aus, sondern ergänzt einen Hinweis wie „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“. Dafür entfällt für dich der Vorsteuerabzug.

Wichtig: Als Kleinunternehmer darfst du keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen, tust du es doch, schuldest du sie dem Finanzamt trotzdem. Der Generator hat dafür einen eigenen Schalter: Aktivierst du die Kleinunternehmer-Option, blendet er die Mehrwertsteuer aus und setzt automatisch den korrekten § 19-Hinweis. Die genauen Umsatzgrenzen ändern sich gelegentlich, im Zweifel bestätigt dir dein Steuerberater den aktuellen Stand.

Systematik

Rechnungsnummer: wie sie aufgebaut sein muss

Die Rechnungsnummer muss eindeutig und fortlaufend sein, aber nicht lückenlos aufsteigend um genau eins. Erlaubt sind Buchstaben, Jahreszahlen, Kunden- oder Projektkürzel und mehrere getrennte Nummernkreise, solange keine Nummer doppelt vergeben wird und sich das System nachvollziehbar erklärt. Ziel ist, dass das Finanzamt jede Rechnung eindeutig zuordnen kann.

Bewährte Muster sind zum Beispiel 2026-001 (Jahr plus laufende Nummer) oder RE-2026-0042. Viele starten jedes Jahr neu bei 001 mit vorangestellter Jahreszahl, das hält die Nummern kurz und übersichtlich. Entscheidend ist nur: einmal ein System festlegen und konsequent dabei bleiben. Der Generator schlägt dir automatisch eine passende Nummer vor.

Fristen

Aufbewahrungspflicht: wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Rechnungen unterliegen als Buchungsbelege der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht, für Unternehmen gelten mehrjährige Fristen, innerhalb derer Ein- und Ausgangsrechnungen vollständig, lesbar und unveränderbar aufzubewahren sind. Das gilt auch für elektronische Rechnungen, die digital und im Originalformat archiviert werden müssen.

Praktisch heißt das: Speichere jede erstellte Rechnung als PDF und lege sie geordnet ab, am besten nach Jahr und Rechnungsnummer. Da der Generator bewusst nichts speichert und alles nur lokal im Browser verarbeitet, lädst du deine Rechnung als PDF herunter und sicherst sie in deiner eigenen Ablage. Die konkrete Dauer der Fristen kann sich ändern, deshalb hier bewusst ohne feste Jahresangabe, dein Steuerberater nennt dir den aktuellen Stand.

Zahlungsverzug

Mahnung schreiben: was gehört rein und wann?

Zahlt ein Kunde nicht, mahnst du in der Regel schriftlich: mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnung (Nummer und Datum), dem offenen Betrag, einer neuen, konkreten Zahlungsfrist und einem klaren, aber sachlichen Ton. Eine Mahnung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, um in Verzug zu setzen, aber sie ist der übliche und faire erste Schritt.

Praktisch bewährt sich eine Eskalation in Stufen: freundliche Zahlungserinnerung, dann erste und zweite Mahnung mit deutlicherem Ton und Fristsetzung. Ab Verzug darfst du zudem Verzugszinsen und einen pauschalen Schadenersatz für den Aufwand geltend machen. Der Generator oben erstellt neben Rechnungen auch Mahnungen mit allen nötigen Angaben, du wählst einfach den Dokumententyp.

Aktuell 2026

E-Rechnung: Was ändert sich für Rechnungen im B2B?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen im Geschäftsverkehr untereinander (B2B) elektronische Rechnungen empfangen können. Eine E-Rechnung ist dabei kein einfaches PDF, sondern ein strukturiertes elektronisches Format wie XRechnung oder ZUGFeRD, das maschinell auslesbar ist. Für die Pflicht zur Ausstellung gelten gestaffelte Übergangsfristen.

Wichtig zur Einordnung: Eine klassische PDF-Rechnung, wie dieser Generator sie erzeugt, gilt rechtlich als „sonstige Rechnung“, nicht als E-Rechnung im Sinne der neuen B2B-Pflicht. Für Rechnungen an Privatkunden (B2C), für Kleinbetragsrechnungen und in vielen Übergangsfällen bleibt die PDF weiterhin zulässig und praktisch. Wer im B2B ausschließlich strukturierte E-Rechnungen ausstellen muss, braucht zusätzlich eine Software, die XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt.

Empfangen können ist Pflicht: B2B-Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen entgegennehmen und verarbeiten können.
PDF ≠ E-Rechnung: Ein reines PDF erfüllt die neue B2B-E-Rechnungs-Definition nicht, es ist eine „sonstige Rechnung“.
B2C & Kleinbetrag: An Privatkunden und bei Kleinbetragsrechnungen bleibt die PDF-Rechnung weiterhin gängig.

Die konkreten Fristen und Formatpflichten werden schrittweise verschärft und können sich ändern, deshalb hier bewusst ohne feste Enddaten. Ob und ab wann du strukturierte E-Rechnungen ausstellen musst, klärst du am besten mit deinem Steuerberater. Diese Seite ist eine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Rechnungen schreiben ist Pflicht, gefunden werden ist Wachstum.

Die DTILE GmbH bringt Kleingewerbe, Freelancer und Selbstständige bei Google, in Maps und in KI-Antworten nach vorn, damit mehr Kunden überhaupt eine Rechnung von dir bekommen.

FAQ

Häufige Fragen zur Rechnungsvorlage

Ist der Rechnungsgenerator wirklich kostenlos?
Ja, vollständig kostenlos und ohne Anmeldung. Du kannst beliebig viele Rechnungen, Angebote und Mahnungen erstellen und als PDF drucken oder speichern, ohne Konto, ohne Abo, ohne versteckte Kosten.
Werden meine Rechnungsdaten gespeichert?
Nein. Alle Eingaben, Absender, Kunde, Positionen und Beträge, werden ausschließlich lokal in deinem Browser verarbeitet. Nichts wird an einen Server übertragen oder gespeichert. Lädst du die Seite neu, sind alle Daten weg, deshalb dein fertiges PDF immer herunterladen.
Wie drucke ich die Rechnung als PDF?
Klicke auf „Als PDF drucken / speichern“. Es öffnet sich der Druckdialog deines Browsers, dort wählst du als Drucker „Als PDF speichern“. So bekommst du eine druckfertige PDF-Datei direkt aus dem Browser, ohne zusätzliche Software.
Kann ich als Kleinunternehmer ohne Mehrwertsteuer abrechnen?
Ja. Aktiviere im Generator die Kleinunternehmer-Option, dann wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und automatisch der Hinweis nach § 19 UStG ergänzt. Achte darauf, dass du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen darfst, sonst schuldest du sie dem Finanzamt.
Erstellt das Tool auch Angebote und Mahnungen?
Ja. Über die Dokumentenauswahl oben erstellst du neben Rechnungen auch Angebote und Mahnungen, jeweils mit den passenden Feldern und Formulierungen. Die Bedienung ist identisch: Felder ausfüllen, Vorschau prüfen, als PDF speichern.
Ersetzt der Generator eine Buchhaltungssoftware oder den Steuerberater?
Nein. Das Tool hilft beim schnellen, korrekten Erstellen einzelner Dokumente, es ist aber keine Buchhaltung und keine Steuerberatung. Für laufende Buchführung, Umsatzsteuervoranmeldung und individuelle Fragen bleibt dein Steuerberater die richtige Adresse. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.
Ist eine PDF-Rechnung aus dem Generator eine E-Rechnung?
Nein. Der Generator erzeugt eine klassische PDF-Rechnung, die rechtlich als „sonstige Rechnung“ gilt. Die seit 2025 geltende B2B-E-Rechnungs-Pflicht verlangt strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Für Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen und viele Übergangsfälle bleibt die PDF aber weiter zulässig. Im Zweifel klärt dein Steuerberater, was für dich gilt.
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Engin Buldak · Local-SEO- und GEO-Spezialist aus Hamburg-Uhlenhorst
Engin Buldak

Geschäftsführer der DTILE GmbH, Local-SEO- und GEO-Spezialist aus Hamburg-Uhlenhorst. Hat diesen Generator für Selbstständige gebaut, und stellt ihn kostenlos zur Verfügung.

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