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News · Recht · 28. Oktober 2026

Urteil zu Sterne-Werbung: 5,0 nur ab 4,95 und keine Shopbewertungen neben Produkten

Von Engin Buldak · Geschäftsführer DTILE GmbH · veröffentlicht am 28. Oktober 2026

Inhaber eines kleinen Onlineshops steht im Lager am Packtisch mit Paket und Etikettendrucker, Titelbild zur News über das Urteil zu Sterne-Werbung

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 12. August 2026 entschieden: Wer neben einem Produkt mit 5,0 Sternen wirbt, obwohl der echte Durchschnitt bei 4,82 liegt und Bewertungen anderer Produkte eingerechnet sind, wirbt irreführend. Die Kanzlei Dr. Bahr hat das Urteil am 27. Oktober 2026 vorgestellt. Was das Gericht entschieden hat und was Unternehmen bei Sterne-Werbung jetzt prüfen sollten.

Was das Landgericht Frankfurt entschieden hat

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Werbung eines Händlers mit einer Gesamtbewertung von 5,0 Sternen als irreführend eingestuft. Gestritten hatten 2 Händler von Balkonkraftwerken, also kleinen Solaranlagen für den Balkon. Der beklagte Händler hatte auf dem Marktplatz kaufland.de neben seinen Angeboten eine Bewertung von 5,0 Sternen aus dem Bewertungsportal 11880.com angezeigt.

Gericht
Landgericht Frankfurt am Main
Urteil vom
12. August 2026
Aktenzeichen
2-06 O 133/26
Beworben
5,0 Sterne neben Produktangeboten auf kaufland.de
Tatsächlich
rund 4,82 auf 11880.com, rund 4,93 zusammen mit Cylex
Rechtsgrundlage
Irreführung nach § 5 UWG

Die Einzelheiten stammen aus dem Bericht der Kanzlei Dr. Bahr vom 27. Oktober 2026, die auf den Volltext im Landesrecht Hessen verweist. Ob das Urteil rechtskräftig ist, geht aus dem Bericht nicht hervor. Es handelt sich um die Entscheidung eines Landgerichts, nicht um ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs.

Die 3 Gründe des Gerichts

Das Gericht stützt die Irreführung auf 3 Punkte: gemischte Bewertungen, die Zahl 5,0 und das Argument, 4,8 sei praktisch dasselbe. Kundenbewertungen haben laut Gericht eine hohe Bedeutung für die Kaufentscheidung und zählen deshalb zu den wesentlichen Merkmalen eines Angebots.

Bewertungen anderer Produkte

Was das Gericht sagt
Sterne direkt neben einem Produkt beziehen Kunden auf dieses Produkt. Fließen Bewertungen anderer Artikel des Händlers ein, ist das irreführend.

Die Zahl 5,0

Was das Gericht sagt
Eine 5,0 erweckt den Eindruck, dass alle Bewertungen 5 Sterne haben. Gerundet werden darf auf 5,0 erst ab einem echten Schnitt von 4,95.

4,8 ist praktisch 5,0

Was das Gericht sagt
Das Gericht hat dieses Argument abgelehnt. Die Höchstbewertung hat eine besondere Signalwirkung.

Die 3 Gründe des Landgerichts Frankfurt im Überblick

Dazu kommt ein allgemeiner Grundsatz: Ist eine Werbung mehrdeutig, muss der Werbende jede mögliche Lesart gegen sich gelten lassen. Wer also offenlässt, ob sich die Sterne auf das Produkt oder auf das ganze Unternehmen beziehen, trägt das Risiko.

Wen das Urteil betrifft

Das Urteil betrifft jedes Unternehmen, das mit Sternen wirbt, ob Onlineshop, Marktplatzhändler oder lokaler Betrieb mit Bewertungen aus dem Google-Profil auf der eigenen Website. Entscheidend ist, wo die Sterne stehen und worauf Kunden sie beziehen.

  • Shops, die Shopbewertungen oder Bewertungen eines Portals direkt neben einzelnen Produkten zeigen
  • Händler auf Marktplätzen, die externe Bewertungen in ihre Angebote einbinden
  • Dienstleister, die auf Leistungsseiten mit einer gerundeten Gesamtnote werben
  • Betriebe, die Bewertungen mehrerer Portale zu einer Zahl zusammenfassen
  • Anzeigen und Flyer, auf denen eine Gesamtnote ohne Quelle und Stand steht
Grafik: Ab welchem Durchschnitt die Werbung mit 5,0 Sternen laut LG Frankfurt erlaubt ist, mit den Werten 4,82, 4,93 und 4,95
Laut LG Frankfurt darf erst ab einem echten Schnitt von 4,95 auf 5,0 gerundet werden
Das Team der DTILE GmbH

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So prüfst du deine Sterne-Werbung

Sterne-Werbung lässt sich in wenigen Schritten absichern. Das Ziel: Jede angezeigte Note muss stimmen, eine Quelle haben und sich auf das beziehen, was daneben steht.

  1. 1

    Bezug klären

    Neben einem Produkt nur Bewertungen genau dieses Produkts zeigen. Shopbewertungen deutlich als Bewertungen des Shops kennzeichnen und getrennt platzieren.

  2. 2

    Echte Zahl zeigen

    Den echten Durchschnitt mit 1 Nachkommastelle angeben und nur kaufmännisch runden. 5,0 nur, wenn der Schnitt mindestens 4,95 beträgt.

  3. 3

    Quelle und Anzahl nennen

    Portal, Anzahl der Bewertungen und Stand angeben, etwa 4,8 aus 212 Bewertungen bei Google, Stand Oktober 2026.

  4. 4

    Portale nicht vermischen

    Bewertungen verschiedener Portale nicht ohne Hinweis zu einer Note zusammenrechnen.

  5. 5

    Regelmäßig aktualisieren

    Feste Zahlen auf Website, in Anzeigen und auf Drucksachen prüfen, sobald neue Bewertungen dazukommen.

Beispiel einer Produktkarte mit falscher und richtiger Sterne-Angabe: links 5,0 aus Shopbewertungen, rechts 4,8 aus Produktbewertungen mit Quelle und Stand
Beispiel: Die Sterne müssen zum Produkt passen und Quelle, Anzahl und Stand nennen

Keine Rechtsberatung

Diese News fasst den Bericht über das Urteil zusammen. Die DTILE GmbH ist keine Kanzlei. Ob eine konkrete Werbung zulässig ist, prüft eine Anwältin oder ein Anwalt für Wettbewerbsrecht.

Was das UWG ohnehin zu Bewertungen verlangt

Unabhängig vom Urteil gilt seit dem 28. Mai 2022 eine Informationspflicht für Bewertungen. Wer Bewertungen von Verbrauchern zugänglich macht, muss nach § 5b Absatz 3 UWG angeben, ob und wie er sicherstellt, dass die Bewertungen von Kunden stammen, die die Ware oder Leistung tatsächlich genutzt oder gekauft haben.

Gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben, ist nach dem UWG stets unzulässig (Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG, Nummer 23c). Warum sich das auch aus Sicht von Google nicht lohnt, zeigt der Ratgeber Google-Bewertungen kaufen. Welche Portale für Unternehmen zählen, steht in der News Bewertungsportale im Überblick.

Was das für Bewertungen und Sichtbarkeit bedeutet

Ehrliche Zahlen schaden der Wirkung von Bewertungen nicht. Eine 4,8 mit vielen aktuellen Bewertungen wirkt auf Kunden glaubwürdig, und Google zeigt im Profil ohnehin den Schnitt aus allen Google-Bewertungen. Wer auf der Website eine andere Zahl zeigt als Google, riskiert nach diesem Urteil Abmahnungen und verliert Vertrauen.

Der bessere Hebel ist ein fester Ablauf für echte Bewertungen. Wie das geht, zeigen die Ratgeber Google-Bewertungen und Kundenrezensionen.

Häufige Fragen zum Urteil über Sterne-Werbung

Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2026 nicht. Das Gericht hält eine Rundung auf 5,0 erst ab einem echten Durchschnitt von 4,95 für zulässig, weil die Höchstnote eine besondere Signalwirkung hat.
Laut dem Urteil ist das irreführend, wenn Kunden die Sterne auf das Produkt beziehen. Shopbewertungen sollten klar als Bewertungen des Shops gekennzeichnet und getrennt von den Produkten gezeigt werden.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12. August 2026, Aktenzeichen 2-06 O 133/26.
Das geht aus dem Bericht der Kanzlei Dr. Bahr vom 27. Oktober 2026 nicht hervor. Es ist die Entscheidung eines Landgerichts und kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs.
Der Fall betraf Bewertungen von 11880.com auf kaufland.de. Die Grundsätze lassen sich auf jede Sterne-Werbung übertragen: Die Zahl muss stimmen, und Kunden müssen erkennen, worauf sie sich bezieht.
Nach § 5b Absatz 3 UWG musst du angeben, ob und wie du sicherstellst, dass veröffentlichte Bewertungen von Kunden stammen, die die Ware oder Leistung tatsächlich genutzt oder gekauft haben.
Wettbewerber und Verbände können abmahnen und auf Unterlassung klagen, wie im Fall vor dem Landgericht Frankfurt, in dem ein Händler gegen einen anderen vorging.
Engin Buldak, Geschäftsführer DTILE GmbH

Engin Buldak

Geschäftsführer DTILE GmbH · Local SEO & GEO Experte

Ich bin Engin Buldak, Geschäftsführer der DTILE GmbH in Hamburg. Seit über 20 Jahren arbeite ich an Sichtbarkeit bei Google und habe mit meinem Team mehr als 3.500 Unternehmen im DACH-Raum geholfen*, von lokalen Dienstleistern bis zu Filialbetrieben.

Als einer der First Mover für Generative Engine Optimization (GEO) baue ich KI-Sichtbarkeit nachhaltig auf der eigenen Website auf: Topical Authority, strukturierte Daten und Entitäten-Optimierung für Empfehlungen in ChatGPT, Perplexity und Google AI Overviews.

Wir glauben, dass gefunden werden sollte, wer die beste Arbeit macht. Nicht, wer das größte Werbebudget hat.

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