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News · Recht · 31. Oktober 2026

Verbraucherzentrale mahnt Onlineshop ab: Widerrufsbutton ohne Hinweis in der Belehrung

Von Engin Buldak · Geschäftsführer DTILE GmbH · veröffentlicht am 31. Oktober 2026

Heller Schreibtisch mit Laptop und weißem Paket mit pinkem Klebeband, Titelbild zur News über die Abmahnung zum Widerrufsbutton

Seit 19. Juni 2026 brauchen Websites und Apps, über die Verbraucher Verträge abschließen, einen Widerrufsbutton. Jetzt zeigt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass der Button allein nicht reicht: Die Widerrufsbelehrung muss ihn auch erwähnen. Die Angaben stammen aus dem Onlinehändler-News des Händlerbunds vom 30. Oktober 2026, dem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de und den Hinweisen der IHK Braunschweig. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Was die Verbraucherzentrale beanstandet

Der abgemahnte Shop hatte den Widerrufsbutton eingebaut, in der Widerrufsbelehrung aber nicht darauf hingewiesen. Das berichtet das Onlinehändler-News des Händlerbunds am 30. Oktober 2026. Die Belehrung muss laut Bericht erklären, dass und wie die digitale Funktion genutzt werden kann.

Abmahnende Stelle
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., vertreten durch eine Kanzlei
Gemeldet
30. Oktober 2026 im Onlinehändler-News des Händlerbunds
Beanstandet
Widerrufsbutton vorhanden, Hinweis darauf in der Widerrufsbelehrung fehlt
Weitere Punkte
Werbung mit absoluter Schadstofffreiheit und eine fragliche Herkunftsangabe
Kosten
Abmahnpauschale von 243,51 Euro
Einordnung
Laut Händlerbund die 2. bekannte Abmahnung zur neuen Widerrufsfunktion

Die 1. bekannte Abmahnung meldete der Händlerbund am 26. August 2026. Damals hatte der Verband Sozialer Wettbewerb einen Onlineshop für Süßwaren abgemahnt, der gar keinen Widerrufsbutton hatte, für 416,50 Euro. Der neue Fall geht einen Schritt weiter: Auch wer den Button eingebaut hat, kann an den Rechtstexten scheitern.

Was § 356a BGB seit 19. Juni 2026 verlangt

Wer mit Verbrauchern Verträge über eine Online-Oberfläche schließt, muss seit 19. Juni 2026 eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Grundlage ist § 356a BGB, eingeführt mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 28), das eine EU-Richtlinie umsetzt. Das Gesetz schreibt einen festen Ablauf in 4 Schritten vor.

Grafik: Ablauf des Widerrufs per Button in 4 Schritten, 1. Button Vertrag widerrufen, 2. Name, Vertrag und Weg für die Bestätigung angeben, 3. Button Widerruf bestätigen, 4. Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit, darunter der Hinweis, dass die Widerrufsbelehrung den Button nennen muss
So schreibt § 356a BGB den Widerruf per Button vor
  1. 1

    Button Vertrag widerrufen

    Beschriftet mit "Vertrag widerrufen" oder einer gleich eindeutigen Formulierung. Er muss während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich sein.

  2. 2

    Angaben des Kunden

    Der Kunde gibt seinen Namen, Angaben zur Identifizierung des Vertrags und den elektronischen Weg für die Eingangsbestätigung an oder bestätigt sie.

  3. 3

    Button Widerruf bestätigen

    Danach folgt eine Bestätigungsschaltfläche mit "Widerruf bestätigen" oder einer gleich eindeutigen Formulierung.

  4. 4

    Eingangsbestätigung

    Der Händler schickt unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.

Zusätzlich muss die Widerrufsbelehrung auf den Button hinweisen. Das Muster in Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB hat dafür laut der Kanzlei Noerr einen neuen Gestaltungshinweis 3 bekommen. Genau dieser Hinweis fehlte im aktuellen Fall.

Wer den Widerrufsbutton braucht

Den Button braucht jedes Unternehmen, das mit Verbrauchern Verträge über eine Website oder App schließt, für Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte. So fasst es die IHK Braunschweig zusammen. Für lokale Unternehmen zählt damit mehr als der klassische Onlineshop, etwa auch online buchbare und bezahlte Kurse oder Leistungen.

Onlineshop mit Privatkunden

Button nötig?
Ja
Hinweis
Gilt für Website und App

Dienstleistung online gebucht und abgeschlossen

Button nötig?
In der Regel ja
Hinweis
Wenn ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht

Bestellung per Telefon, Fax oder Bestellkarte

Button nötig?
Nein
Hinweis
Keine Online-Oberfläche

Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht

Button nötig?
Nein
Hinweis
Ausnahmen nach § 312g BGB

Verträge nur mit Geschäftskunden

Button nötig?
Nein
Hinweis
Die Pflicht gilt gegenüber Verbrauchern

Wann der Widerrufsbutton nötig ist, laut IHK Braunschweig, Stand 31. Oktober 2026

Bei Verträgen mit Laufzeit, etwa Abos oder Mitgliedschaften, kann laut IHK zusätzlich ein Kündigungsbutton nötig sein. Das ist eine eigene Pflicht neben dem Widerrufsbutton.

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5 Fehler, die zu Abmahnungen führen können

Abgemahnt wurden bisher ein fehlender Button und ein fehlender Hinweis in der Belehrung. Weitere Stolperfallen beschreibt die IHK Braunschweig. Diese 5 Punkte solltest du kennen:

  • Kein Button: So war es im Fall vom August 2026
  • Button ohne Hinweis in der Widerrufsbelehrung: So war es im aktuellen Fall
  • Button nur nach Login, Registrierung oder App-Download erreichbar: Laut IHK muss er ohne diese Hürden funktionieren, außer der Vertrag wurde in der App geschlossen
  • Frage nach dem Grund des Widerrufs: Laut IHK unzulässig, abgefragt werden dürfen nur Name, Vertrag und Weg für die Bestätigung
  • Bestätigung, die den Widerruf als wirksam darstellt: Laut IHK belegt sie nur den Eingang der Erklärung
Grafik: 5 Fehler beim Widerrufsbutton, kein Button, kein Hinweis in der Widerrufsbelehrung, Button nur nach Login, Frage nach dem Widerrufsgrund und eine Bestätigung, die nach wirksamem Widerruf klingt, die ersten beiden als bisher abgemahnt markiert
Die ersten 2 Fehler wurden bereits abgemahnt

Auch die Datenschutzerklärung sollte laut IHK die Daten aus dem Widerrufsformular abdecken, also welche Daten erhoben, wie sie verarbeitet und wie lange sie gespeichert werden.

Was ein fehlender Button kosten kann

Die Pauschale einer Abmahnung ist oft der kleinere Teil. Fehlt der Button und wird nicht darüber informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist laut IHK Braunschweig auf 12 Monate und 14 Tage. Kunden können dann deutlich länger widerrufen. Dazu sind laut IHK Bußgelder möglich.

Abmahnungen treffen lokale Unternehmen oft dort, wo Website und Marketing zusammenkommen, etwa bei der Werbung mit Sternebewertungen. Ein Beispiel ist das Urteil zur Werbung mit Sternen.

Was du jetzt prüfen solltest

Geh deine Website einmal wie ein Kunde durch, der widerrufen will. Diese 5 Punkte reichen für den ersten Check:

  • Ist der Button "Vertrag widerrufen" ohne Login von jeder Seite aus gut zu finden, auch mobil?
  • Fragt das Formular nur Name, Vertrag und Weg für die Bestätigung ab?
  • Gibt es den 2. Button "Widerruf bestätigen"?
  • Kommt die Eingangsbestätigung sofort per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit?
  • Erwähnt die Widerrufsbelehrung den Button und wo er zu finden ist?

Die Rechtstexte selbst sollte eine Anwältin, ein Anwalt oder ein Händlerverband prüfen. Wie dein Shop bei Google und in KI-Antworten gefunden wird, zeigt der Ratgeber SEO für Onlineshops.

Häufige Fragen zum Widerrufsbutton

Eine Schaltfläche auf Websites und in Apps, mit der Verbraucher einen online geschlossenen Vertrag widerrufen können. Sie heißt "Vertrag widerrufen" oder ähnlich eindeutig und ist in § 356a BGB geregelt.
Seit 19. Juni 2026. Grundlage ist das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 28.
Weil die Widerrufsbelehrung den Button nicht erwähnte. Laut Händlerbund muss die Belehrung erklären, dass und wie die digitale Funktion genutzt werden kann.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangte laut Händlerbund eine Abmahnpauschale von 243,51 Euro.
Ja, wenn sie mit Verbrauchern Verträge über eine Website oder App schließen und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Laut IHK Braunschweig gilt die Pflicht für Waren, Dienstleistungen und Finanzprodukte.
Nein. Die Pflicht betrifft Verträge mit Verbrauchern. Bestellungen per Telefon, Fax oder Bestellkarte sind ebenfalls nicht erfasst.
Neben Abmahnungen sind laut IHK Braunschweig Bußgelder möglich. Fehlt der Button und wird nicht darüber informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate und 14 Tage.
Engin Buldak, Geschäftsführer DTILE GmbH

Engin Buldak

Geschäftsführer DTILE GmbH · Local SEO & GEO Experte

Ich bin Engin Buldak, Geschäftsführer der DTILE GmbH in Hamburg. Seit über 20 Jahren arbeite ich an Sichtbarkeit bei Google und habe mit meinem Team mehr als 3.500 Unternehmen im DACH-Raum geholfen*, von lokalen Dienstleistern bis zu Filialbetrieben.

Als einer der First Mover für Generative Engine Optimization (GEO) baue ich KI-Sichtbarkeit nachhaltig auf der eigenen Website auf: Topical Authority, strukturierte Daten und Entitäten-Optimierung für Empfehlungen in ChatGPT, Perplexity und Google AI Overviews.

Wir glauben, dass gefunden werden sollte, wer die beste Arbeit macht. Nicht, wer das größte Werbebudget hat.

* Gezählt sind alle Unternehmen, denen wir geholfen haben, auch mit einer kostenlosen Potenzialanalyse oder Beratung: über 3.500 in über 20 Jahren Marketing-Praxis von Engin Buldak.